Sie sind hier: Kooperationsbörse

Suche / Biete > EU-Förderung für Designberatung durch a.b.media

EU-Förderung für Designberatung durch a.b.media

Designberatung
Die Designberatung ist ein Beratungsfeld der "Beratungsrichtlinie 2007", mit welchem die NBank und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Förderung auf aktuelle Problemlagen mittelständischer Unternehmen konzentriert.
Ziel der Förderung
Begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.
Ausgenommen sind:
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung in folgenden Designdisziplinen entstehen:
- Corporate Design zur (Weiter-) Entwicklung des Erscheinungsbildes eines Unternehmens
- Produkt- und Dienstleistungsdesign zur Entwicklung neuer und Optimierung vorhandener Produkte und Dienstleistungen
- Kommunikations- und Grafikdesign zur Gestaltung von visuellen Inhalten in verschiedenen Medien
- Innenarchitektur zur Planung und Gestaltung von Innenräumen des Unternehmens
- Architektur zur Planung und Gestaltung von Gebäuden des Unternehmens
Worum geht es:
Dabei geht es insbesondere um die Förderung des Universal Design, d. h. um marktfähige, flexible und einfache Produkte und Dienstleistungen für möglichst breite Kundengruppen.
Zuschuss:
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.
Diese Förderung der Designberatung auf Grundlage der Beratungsrichtlinie 2007 umfasst maximal je Unternehmen 25 Tagewerke, die auch auf mehrere Anträge aufgeteilt werden können.
Wo stellen Sie den Antrag?
Stellen Sie Beratungs- und Coachingbedarf fest, wählen Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Berater aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus, schließen mit ihm eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung und stellen anschließend einen Antrag bei der NBank.

Weitere Informationen unter:
www.nbank.de/Unternehmen/Wirtschaft/Innovation/Designberatung.php
Nur registrierte Benutzer dürfen Kommentare schreiben.
© 2007 Weserbergland AG, Hefehof 8, 31785 Hameln